Verbandsjugendprüfung (VJP) am 13.04.2024.

Nenngeld (Reuegeld) 70,- € / 90,- € Mitglieder/Nichtmitglieder.

Anmeldungen an:

Katrin Huber, Kriegsstraße 34b, 69234 Dielheim, Tel.: 0173-8092182,

e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Meldeschluss: 16.03.2024.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 70,- Euro für Mitglieder bzw. 90,- Euro für Nichtmitglieder

muss bei Meldeschluss auf dem Konto des Pfälzischen JGV e.V. eingegangen sein!

 

Mitgliederversammlung 2024:

Am 13.04.2024 um 17.00 Uhr

Im Waldhaus Gommersheim

Auf den Steinen 1 

67377 Gommersheim

Tel.: 06327-5611

 

Prüfungsanmeldung:

Beim zuständigen Prüfungsleiter sind vor Meldeschluss einzureichen:

Um dieses Formular komplett ausfüllen zu können, braucht man die EDV-Nummer unseres Vereins: sie lautet 1050.

  • Von allen Prüfungszeugnissen der Verbandsprüfungen (nicht von der Brauchbarkeitsprüfung) die vorher mit diesem Hund abgelegt wurden, eine Kopie der Zensurentafel. Bitte keine Urkunden!
  • Eine Kopie der Ahnentafel mit Vorder- und Rückseite.
  • Um einen Hund bei einer Verbandsprüfung führen zu können ist der Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines erforderlich.

Prüfungs-Nenngeld bzw. Lehrgangs-Teilnahme-Gebühr (Ausnahme VSwP „Pfälzerwald“, siehe Ausschreibung Seite 14) ist termingerecht (vor Meldeschluss) auf das Konto des Pfälzischen JGV bei der Vereinigten Volksbank Kur- und Rheinpfalz, IBAN DE52 5479 0000 0000 0302 01) mit entsprechendem Zuordnungs-Stichwort zu überweisen.

Das Prüfungs-Nenngeld für Nichtmitglieder erhöht sich um 20,- €. Alle an den Prüfungen teilnehmenden Hunde müssen am Prüfungstag eine gültige Tollwutschutzimpfung nachweisen. Der Eigentümer des Hundes muss Mitglied in einem dem JGHV angeschlossenen Verein sein. Der Führer muss seinen gültigen Jagdschein bei der Prüfung mit sich führen. Spätestens zum Nennschluss ist dem Prüfungsleiter zusammen mit der maschinengeschriebenen Nennung (Formblatt 1 - Nennung zur Verbandsprüfung - 2019, siehe JGHV-Homepage) der Überweisungsnachweis für das Nenngeld und eine Kopie der Ahnentafel vorzulegen.