Herbstzuchtprüfung mit Spur und l.E. (HZP) am 14./15.09.2024

Nenngeld (Reuegeld) 90,- € für Mitglieder bzw. 110,- € für Nichtmitglieder

Meldeschluss: 17.08.2024

Anmeldungen an:

Katrin Huber, Kriegsstraße 34b, 69234 Dielheim, Tel.: 0173-8092182,

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Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) am 28.09./29.09.2024

Nenngeld (Reuegeld) 110,- € für Mitglieder bzw. 130,- € für Nichtmitglieder + 15,- € für Totverbeller/Totverweiser. Diese 15,- € werden bei bestandener Totverbeller- bzw. Verweiserarbeit zurückbezahlt.

Meldeschluss: 31.08.2024

Anmeldungen an:

Laura Hauser, Dudostraße 126, 67435 Neustadt,

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Bringtreueprüfung (Btr) am 05.10.2024

Nenngeld (Reuegeld) 30,- € für Mitglieder bzw. 50,- € für Nichtmitglieder.

Meldeschluss: 28.09.2024

Anmeldungen an:

Peter Hartmann, Heidelberger Straße 13, 67117 Limburgerhof,

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Prüfungsanmeldung:

Beim zuständigen Prüfungsleiter sind vor Meldeschluss einzureichen:

Um dieses Formular komplett ausfüllen zu können, braucht man die EDV-Nummer unseres Vereins: sie lautet 1050.

  • Von allen Prüfungszeugnissen der Verbandsprüfungen (nicht von der Brauchbarkeitsprüfung) die vorher mit diesem Hund abgelegt wurden, eine Kopie der Zensurentafel. Bitte keine Urkunden!
  • Eine Kopie der Ahnentafel mit Vorder- und Rückseite.
  • Um einen Hund bei einer Verbandsprüfung führen zu können ist der Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines erforderlich.

Prüfungs-Nenngeld bzw. Lehrgangs-Teilnahme-Gebühr (Ausnahme VSwP „Pfälzerwald“, siehe Ausschreibung Seite 14) ist termingerecht (vor Meldeschluss) auf das Konto des Pfälzischen JGV bei der Vereinigten Volksbank Kur- und Rheinpfalz, IBAN DE52 5479 0000 0000 0302 01) mit entsprechendem Zuordnungs-Stichwort zu überweisen.

Das Prüfungs-Nenngeld für Nichtmitglieder erhöht sich um 20,- €. Alle an den Prüfungen teilnehmenden Hunde müssen am Prüfungstag eine gültige Tollwutschutzimpfung nachweisen. Der Eigentümer des Hundes muss Mitglied in einem dem JGHV angeschlossenen Verein sein. Der Führer muss seinen gültigen Jagdschein bei der Prüfung mit sich führen. Spätestens zum Nennschluss ist dem Prüfungsleiter zusammen mit der maschinengeschriebenen Nennung (Formblatt 1 - Nennung zur Verbandsprüfung - 2019, siehe JGHV-Homepage) der Überweisungsnachweis für das Nenngeld und eine Kopie der Ahnentafel vorzulegen.